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VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AyslG § 78 Abs. 3 Nr. 2, 3, Abs. 5 S. 2, § 80, § 83b; VwGO § 86 Abs. 1, § 138 Nr. 3, § 154 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Asylstreitverfahren eines ugandischen Staatsangehörigen - rewis.io
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verfahrensmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.05.2020 - M 5 K 17.38994
- VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 9 ZB 19.34124 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Dem Zulassungsvorbringen lässt sich kein Rechtssatz oder verallgemeinerungsfähiger Tatsachensatz entnehmen, den das Verwaltungsgericht abweichend von einem der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt haben soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 6).Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (…vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Asylverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Auch insoweit wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121 - juris Rn. 10).
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Abgesehen davon, dass die Aufklärungsrüge nicht dazu dient, Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (…BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6), statuiert Art. 103 Abs. 1 GG auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 18.33046 - juris Rn. 5). - BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12
Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Abgesehen davon, dass die Aufklärungsrüge nicht dazu dient, Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6), statuiert Art. 103 Abs. 1 GG auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 18.33046 - juris Rn. 5). - BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15
Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386;… B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4). - BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8). - BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13
Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 18.33046
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines türkischen Asylybewerbers
- VGH Bayern, 16.03.2020 - 9 ZB 19.34124
Unzulässiger Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs
- VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
Keine entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe für Abschiebung nach Sierra Leone
- VGH Bayern, 28.09.2021 - 23 ZB 20.30279
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen Asylrechts
Auch das Bundesamt hatte im streitgegenständlichen Bescheid die Angaben des Klägers zu seiner Staatsangehörigkeit für unglaubhaft erachtet, so dass für den Kläger vorhersehbar war, dass diese Frage auch für das gerichtliche Verfahren bedeutsam sein würde; eines besonderen Hinweises durch das Gericht bedurfte es insoweit nicht (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4; B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7;… OVG NW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 21.30263
Erfolgloser BErufungszulassungantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
Mit seiner gegenteiligen Ansicht wendet sich der Kläger vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 24.09.2020 - 9 ZB 20.31731
Keine Zulassung der Berufung wegen (behaupteten) Verstoßes gegen die …
Insgesamt wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 16.11.2020 - 9 ZB 20.32183
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung
Der Kläger wendet sich vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 11.12.2020 - 9 ZB 20.32384
Kein Zulassungsgrund der Divergenz bei fehlerhafter Rechtsanwendung
Das Zulassungsvorbringen wendet sich damit vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Richtigkeit der Entscheidung, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 07.10.2020 - 9 ZB 20.31886
Anforderungen an eine Gehörsverletzung
Auch soweit der Kläger zum Ausdruck bringen will, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag dies einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (…vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 5).