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   VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306   

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VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306 (https://dejure.org/2020,20242)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306 (https://dejure.org/2020,20242)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 9 ZB 20.31306 (https://dejure.org/2020,20242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AyslG § 78 Abs. 3 Nr. 2, 3, Abs. 5 S. 2, § 80, § 83b; VwGO § 86 Abs. 1, § 138 Nr. 3, § 154 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Asylstreitverfahren eines ugandischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).

    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 9 ZB 19.34124 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Dem Zulassungsvorbringen lässt sich kein Rechtssatz oder verallgemeinerungsfähiger Tatsachensatz entnehmen, den das Verwaltungsgericht abweichend von einem der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten übergeordneten Gerichte aufgestellt haben soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 6).

    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 19.31503 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Auch insoweit wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Abgesehen davon, dass die Aufklärungsrüge nicht dazu dient, Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6), statuiert Art. 103 Abs. 1 GG auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 18.33046 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Abgesehen davon, dass die Aufklärungsrüge nicht dazu dient, Versäumnisse eines anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6), statuiert Art. 103 Abs. 1 GG auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 10.4.2019 - 9 ZB 18.33046 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 18.33046

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines türkischen Asylybewerbers

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 9 ZB 19.34124

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143

    Keine entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe für Abschiebung nach Sierra Leone

  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 23 ZB 20.30279

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen Asylrechts

    Auch das Bundesamt hatte im streitgegenständlichen Bescheid die Angaben des Klägers zu seiner Staatsangehörigkeit für unglaubhaft erachtet, so dass für den Kläger vorhersehbar war, dass diese Frage auch für das gerichtliche Verfahren bedeutsam sein würde; eines besonderen Hinweises durch das Gericht bedurfte es insoweit nicht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518 - juris Rn. 4; B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 16.12.2016 - 1 A 2199/16.A - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 21.30263

    Erfolgloser BErufungszulassungantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Mit seiner gegenteiligen Ansicht wendet sich der Kläger vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 9 ZB 20.31731

    Keine Zulassung der Berufung wegen (behaupteten) Verstoßes gegen die

    Insgesamt wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht, womit jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 16.11.2020 - 9 ZB 20.32183

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Der Kläger wendet sich vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, was keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 11.12.2020 - 9 ZB 20.32384

    Kein Zulassungsgrund der Divergenz bei fehlerhafter Rechtsanwendung

    Das Zulassungsvorbringen wendet sich damit vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Richtigkeit der Entscheidung, was jedoch keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 9 ZB 20.31886

    Anforderungen an eine Gehörsverletzung

    Auch soweit der Kläger zum Ausdruck bringen will, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag dies einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 5).
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